Am 7. März wird das Schweizer Volk über drei Themen abstimmen: die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID) und das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien.
Das BUNDESGESETZ ÜBER ELEKTRONISCHE IDENTifizierungsDIENSTE (E-ID-GEsetz)
Im Laufe der Jahre hat sich das Internet zu einem wichtigen Marktplatz für den Kauf von Waren und Dienstleistungen entwickelt. Dazu werden die Benutzer von Online-Plattformen aufgefordert, sich mit einem Benutzernamen und einem Passwort zu identifizieren. Derzeit gibt es keine Vorschriften, und die Online-Sicherheit ist nicht gewährleistet. Um diese Lücke zu schliessen und Betrug zu bekämpfen, haben Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste ausgearbeitet. Diese Rechtsgrundlage wird es ermöglichen, die reale Identität von Personen im Internet festzustellen.
Gegen dieses Gesetz wurde ein Referendum lanciert. Das Referendumskomitee ist dagegen, dass dieses System von Dritten und nicht direkt vom Staat betrieben wird. Bundesrat und Parlament legen fest, dass die technische Umsetzung zwar an Dritte (Unternehmen, Kantone, Gemeinden) übertragen wird, der Bund aber der alleinige Garant des Systems bleibt und der Datenschutz gewährleistet sein muss. Letztendlich wird jede Person frei entscheiden können, ob sie eine elektronische Identität erhalten möchte oder nicht. Es ist zu beachten, dass die E-ID kein Reisepass ist, der zum Grenzübertritt berechtigt.
Der Auslandschweizerrat hat sich seinerseits für eine E-ID ausgesprochen, die den Auslandschweizern das Leben erleichtern würde, insbesondere in Bankfragen. Schweizer Staatsangehörige können aufgrund der hohen Anforderungen im Kampf gegen Geldwäsche kein Konto in der Schweiz eröffnen. Mit einem elektronischen Personalausweis könnten die Banken ihre zukünftigen Kunden besser identifizieren und schliesslich wäre eine E-ID ein Gewinn für die Ausübung politischer Rechte über das Internet.
VOLKSINITIATIVE «JA ZUM VERHÜLLUNGSVERBOT»
Diese Initiative, auch bekannt als Anti-Burka-Initiative, zielt darauf ab, alle Formen der Gesichtsverhüllung an allen öffentlichen Orten in der Schweiz zu verbieten. Derzeit ist jeder Kanton frei, seine eigenen Regeln festzulegen. So verbieten die Kantone Tessin und St. Gallen auf ihrem Gebiet bereits die Verschleierung des Gesichts. Andere Kantone haben ein solches Verbot abgelehnt.
Nach Ansicht der Initianten ist das Verdecken des Gesichts unvereinbar mit dem Gedanken des Zusammenlebens in einer freien Gesellschaft. Es sei ein Ausdruck der Unterwerfung der Frau, welche der in der Schweiz herrschenden Gleichberechtigung von Frau und Mann zuwiderlaufe. Darüber hinaus erhöhe das Verbot, das Gesicht zu verhüllen, die Sicherheit und ermögliche die Bekämpfung von Verbrechen und maskierten Tätern. Dieses Verbot gilt jedoch nicht in Gotteshäusern, für örtliche Bräuche und aus medizinischen, klimatischen oder Sicherheitsgründen.
Der Bundesrat und das Parlament sind gegen diese Initiative. Sie sind der Meinung, dass die Kantone in der Lage sein sollten, ihre eigenen Regeln zu erlassen, die an ihre eigenen Umstände angepasst sind. Ausserdem macht sich auch heute noch strafbar, wer eine Frau gegen ihren Willen zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen.
Zum Erklärungsvideo der Bundesbehörden
WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN MIT INDONESIEN
Die Schweiz hat kürzlich ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien abgeschlossen, um die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit diesem Land zu erleichtern. Ziel dieses Abkommens ist es unter anderem die Zölle für bestimmte Produkte, wie z.B. indonesisches Palmöl, zu senken und den Handel zwischen beiden Ländern zu erleichtern.
Gegen dieses Abkommen wurde ein Referendum lanciert. Gegenstand des Streits: die Senkung der Zölle auf Palmöl. Das Referendumskomitee ist der Meinung, dass die Palmölproduktion in Indonesien den Primärwald zerstört und die lokale Bevölkerung ausbeutet. Ausserdem träte der Import von billigem Palmöl in Konkurrenz zu in der Schweiz produzierten Ölen.
Für den Bundesrat und das Parlament hingegen ist dieses Abkommen ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Eine Senkung der Zölle für indonesisches Palmöl werde es nur geben, wenn die Menschenrechte und strenge Umweltauflagen eingehalten würden. Ausserdem werde nur eine begrenzte Menge von einer Reduktion der Zollgebühren profitieren. Nach Ansicht des Referendumskomitees wird das Abkommen nichts nützen, weil es keine Kontrollmöglichkeiten und keine wirksamen Sanktionen vorsehe.
Communications & Marketing, Jézael Fritsche: communication@swisscommunity.org